Kantonsrat
Die 18 Wahlkreise verteilen ihre Sitze proportional. Das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren verbindet kantonale Parteistärke mit Wahlkreisresultaten.
Kanton Zürich · kantonale Wahlen
Termin, Sitzzahlen, Wahlverfahren und Zeitplan der Zürcher Kantons- und Regierungsratswahlen für die Amtsdauer 2027–2031.
Die 18 Wahlkreise verteilen ihre Sitze proportional. Das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren verbindet kantonale Parteistärke mit Wahlkreisresultaten.
Gewählt wird im Majorz. Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr; ein möglicher zweiter Wahlgang ist für den 6. Juni 2027 vorgesehen.
Bis zu diesem Termin müssen die Wahlvorschläge für Kantons- und Regierungsrat eingereicht sein. Kandidaturen werden erst danach als vollständig markiert.
Der Kanton Zürich wählt Kantonsrat und Regierungsrat am 4. April 2027. Falls bei der Regierungsratswahl nicht alle sieben Sitze im ersten Wahlgang besetzt werden, ist ein zweiter Wahlgang für den 6. Juni 2027 vorgesehen. Die neue Amtsdauer läuft von 2027 bis 2031.
Der Kantonsrat umfasst 180 Mitglieder. Gewählt wird in 18 Wahlkreisen nach einem doppeltproportionalen Sitzzuteilungsverfahren. Dabei werden die Parteistimmen zunächst kantonsweit und anschliessend auf die Wahlkreise verteilt. Das Verfahren soll kantonale Parteistärke und regionale Repräsentation miteinander verbinden.
Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden im Majorz gewählt. Im ersten Wahlgang müssen Kandidierende das absolute Mehr erreichen. Bleiben Sitze frei, entscheidet ein zweiter Wahlgang nach den kantonalen Regeln. Persönliche Bekanntheit, Amtsbonus und Kandidierendenfeld spielen deshalb eine grössere Rolle als bei der proportionalen Kantonsratswahl.
Wahlvorschläge für Kantons- und Regierungsrat müssen bis zum 7. Januar 2027 eingereicht werden. Erst nach Ablauf und Prüfung der Fristen ist das Kandidierendenfeld vollständig. Stimmradar veröffentlicht keine provisorische Namensliste als endgültig und ergänzt Listen, Kandidierende und Wahlkreisvergleiche erst nach amtlicher Bestätigung.
Geplant sind die Sitzverteilung des Kantonsrats nach Partei, Veränderungen gegenüber der vorherigen Wahl, Resultate nach Wahlkreis, gewählte Regierungsratsmitglieder und der Stand eines möglichen zweiten Wahlgangs. Zwischenresultate und Endresultate werden klar getrennt; für die amtliche Feststellung bleibt der Kanton Zürich massgeblich.